FAQ 
Fragen & Antworten
Frage:
Kann man Crowdsponsoring von der Steuer absetzen?
Antwort:
Crowdsponsoring: Die Zahlung ist beim Sponsor nur dann abzugsfähig, wenn sie auf betrieblicher Grundlage erfolgt, eine breite öffentliche Werbewirkung entfaltet und ein angemessenes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung besteht. Es gelten die gleichen Regeln wie beim klassischen Sponsoring.
Crowdlending und Crowdsponsoring fallen in Österreich unter das Alternativfinanzierungsgesetz aus 2015, das den Grundstein dafür gelegt hat, dass private Investoren überhaupt an alternativen Finanzierungsformen teilnehmen können.
In diesem Gesetz ist u. a. geregelt, dass der „Sammler“ von jedem privaten Investor pro Jahr nur maximal 5.000 Euro entgegennehmen darf.
Crowdsponsoring: Die Zahlung ist beim Sponsor nur dann abzugsfähig, wenn sie auf betrieblicher Grundlage erfolgt, eine breite öffentliche Werbewirkung entfaltet und ein angemessenes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung besteht. Es gelten die gleichen Regeln wie beim klassischen Sponsoring.
Crowdlending und Crowdsponsoring fallen in Österreich unter das Alternativfinanzierungsgesetz aus 2015, das den Grundstein dafür gelegt hat, dass private Investoren überhaupt an alternativen Finanzierungsformen teilnehmen können.
In diesem Gesetz ist u. a. geregelt, dass der „Sammler“ von jedem privaten Investor pro Jahr nur maximal 5.000 Euro entgegennehmen darf.
Zusammengefasst ist Crowdsponsoring abzugsfähig, weil im Fall der BIKE BASE BRUCK eine breite öfftentliche Werbewirkung gegeben und ein angemessenes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung (siehe Finanzierungsarten) gegeben ist.