COVID-19
PRÄVENTIONSKONZEPT
(Laut 4. COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung)
1. Einleitung:
Unter Einhaltung der aktuell gültigen COVID-19- Schutzmaßnahmenverordnung der Bundesregie-rung, können wir ab 15. März 2021 wieder unsere Sporteinheiten für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren anbieten.
Wir als die BIKE-INFECTION sind uns unserer Verantwortung bewusst, weshalb wir einerseits alle Beteiligten über die Maßnahmen mit diesem Präventionskonzept informieren und die Einhaltung der beschriebenen Maßnahmen in der Praxis empfehlen, aber vor allem auf die Eigen-verantwortung der TrainerInnen, SportlerInnen und Eltern setzen! Deshalb gilt, dass TrainerInnen sowie SportlerInnen, die sich krank fühlen, nicht an Trainingseinheiten teilnehmen dürfen. Sie haben der Sportstätte unbedingt fernzubleiben.
Wir als die BIKE-INFECTION sind uns unserer Verantwortung bewusst, weshalb wir einerseits alle Beteiligten über die Maßnahmen mit diesem Präventionskonzept informieren und die Einhaltung der beschriebenen Maßnahmen in der Praxis empfehlen, aber vor allem auf die Eigen-verantwortung der TrainerInnen, SportlerInnen und Eltern setzen! Deshalb gilt, dass TrainerInnen sowie SportlerInnen, die sich krank fühlen, nicht an Trainingseinheiten teilnehmen dürfen. Sie haben der Sportstätte unbedingt fernzubleiben.
2. Gesundheitscheck:
Hat der/die TeilnehmerIn mind. eines dieser Symptome, für das es keine andere plausible Ursache (z.B. Allergie, eine andere bestätigte Diagnose) gibt?
- Fieber
- Husten
- Halsschmerzen
- Kurzatmigkeit
- Plötzlicher Verlust oder starke Veränderung des Geschmacks- oder Geruchssinns
- Durchfall
- Übelkeit oder Erbrechen
- Bauchschmerzen
- Bindehautentzündung/gerötete oder juckende Augen
Wenn der/die SportlerIn oder TrainerIn eines oder mehrere dieser Symptome, für das es keine andere plausible Ursache (z.B. Allergie, eine andere bestätigte Diagnose) gibt, hat, bleibt diese/r zu Hause. Bitte umgehend den/die HausärztIn oder die telefonisch Gesundheitsberatung 1450 kontaktieren.
3. Covid-19 Ansprechperson
Die BIKE INFECTION hat eine Covid 19 Ansprechperson
Bernhard Eder
0699-19750201
Erreichbar von Mo – Fr: 08:00 – 18:00 Uhr
Bei Auftreten von Symptomen nach der Einheit bzw. Verdachtsfällen bitte umgehend die COVID-19 Ansprechperson kontaktieren
4. Verhaltensregeln für SportlerInnen, Eltern, TrainerInnen
1.1. Allgemein
- Wer sich krank fühlt bzw. Symptome (siehe Gesundheitscheckliste) aufweist, darf die Sportstätte nicht betreten bzw. bleibt zu Hause
- Wer in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall hatte, darf die Sportstätte nicht betreten bzw. bleibt zu Hause
- Mindestabstand 2 Meter
- Niesen und Husten nur in den Ellbogen (Armbeuge) Keine Ansammlungen vor und nach der Trainingseinheit. Umgehendes Verlassen des Geländes nach der Einheit
- Keine Begrüßungen, Verabschiedungen u.dgl. mit Körperkontakt (z.B. Hand-schlag, High Fives)
1.2. Für SportlerInnen
Teilnahme am jeweiligen Training ist nur nach Anmeldung via E-CLUBDESK AUSCHREIBUNG möglich. Die Daten werden lt. DGVO behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Es dient ausschließlich im Falle eines positiven Corona Testes das Contact Tracing möglichst rasch zu ermöglichen.
- zusätzlich ab dem ersten Trainingsbesuch direkt nach Ankunft beim zuständigen Trainer mündlich anmelden
- Keine Testverpflichtung für Kinder und Jugendliche
- Befolgen der Traineranweisungen während der Einheit
- Langfingerhandschuhe werden empfohlen
- Eigene beschriftete und befüllte Trinkflasche mitbringen
- Mitführen von MNS oder Schlauchschal ab 6-Jahren und FFP2-Masken ab 14 Jahren
- Nach der Sporteinheit entweder Hände waschen oder Hände desinfizieren
1.3. Für Eltern
- Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes (FFP2) für Erwachsene, während sie die Teilnehmer bringen und abholen
- Ein Aufenthalt von mehr als 10 Minuten am Trainingsgelände ist nicht erlaubt.
1.4. Für TrainerInnen
- TrainerInnen müssen einen negativen Testnachweis (nicht älter als 7 Tage) eines Antigen-Tests oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 vorlegen. Andernfalls muss über die gesamte Einheit hinweg eine FFP2-Maske getragen
- Verpflichtende Anmeldung via CLUBDESK
- 10 Kinder/Jugendliche zuzüglich 1-2 Betreuer pro Trainingsgruppe
- Die Trainingsgruppen dürfen sich untereinander nicht vermischen
- Für jede Trainingsgruppe ist eine Anwesenheitsliste zu führen (Name, Datum, Uhrzeit)
- Vor jeder Einheit werden die Verhaltensregeln den Sportlerinnen erklärt
- Während der Trainingseinheit überwacht der/die TrainerIn die Einhaltung der Verhaltensregeln
- Bei Nichtbefolgung der Verhaltensregeln schließt der/die TrainerIn den/die SportlerIn von der Sportausübung aus
1.5. Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
- Bei Krankheitssymptomen jeglicher Art ist für die betroffenen Personen kein Training gestattet bzw. ist ein ggf. laufendes Training sofort einzustellen.
- Die betroffene Person muss die Gesundheitshotline 1450 und die Vereinsführung kontaktieren und sich in Isolation begeben und die Ansprechperson des Vereins informiert die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde:
- Weitere Schritte werden von der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde verfügt
- Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheits-behörde
- Der Verein unterstützt die Umsetzung der Maßnahmen
- Bei Bestätigung eines Erkrankungsfalls erfolgen weitere Maßnahmen auf Anweisung der Gesundheitsbehörde
Bezirkshauptmannschaft Zell am See
+43 6542 760-0
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 16:15 Uhr
Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr